CE Konformität von integrierten Etikettiersystemen basierend auf Hermes+ / HERMES Q und Applikatoren

Hermes+ / HEMES Q und Applikatoren werden als „unvollständige Maschinen“ mit den jeweiligen Einbauerklärungen geliefert. Eine Inbetriebnahme des Etikettiersystems ist so lange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die Maschine, in welche das Etikettiersystem integriert wird, den Bestimmungen der Maschinenrichtline entspricht.

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Ein- und Anbau von Etikettiersystemen an bestehende Maschinen als deren bauliche Veränderung gilt und unter Umständen zum Verlust der bestehenden Konformitätserklärung führt.

Eine CE Kennzeichnung darf nur dann erfolgen, wenn eine Gesamtbewertung des Systems nach Maschinenrichtlinie vorgenommen und eine Konformitätserklärung ausgestellt wurde. Die CE Kennzeichnung bedingt ein separates Typenschild mit einer eindeutig zuordenbaren Identifikationsnummer, welche die einzelnen Konformitäts- und Einbauerklärungen umfasst, sowie eine Gesamt-/Risikobewertung nach Maschinenrichtlinie.

Gültig für: Hermes+ , HERMES Q , Hermes+ Applikatoren

Letzte Änderung des Artikels: 12.03.2024 - 17:13


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